Versicherungsschutz

Als Mitglied des OGV Büchenbach e.V. sind Sie in den folgenden Fällen versichert.

Bitte melden Sie einen Versicherungsfall umgehend an die 1. Vorsitzende, Angela Bauer.

 

UNFALLVERSICHERUNG:

Versicherungsumfang:
Die Versicherung erstreckt sich auf alle Unfälle, die namentlich beim
Landesverband gemeldete Mitglieder während gärtnerischer Tätigkeit
im eigenen oder im Garten eines anderen Mitgliedes erleiden. Ebenfalls
versichert sind Tätigkeiten der Mitglieder in Vereinsgärten, auf vom Verein
bewirtschafteten eigenen oder gepachteten Flächen (wie Streuobstwiese,
Lehrpfad) und in Kreislehrgärten.

Nicht versichert sind sonstige Unfälle im
Garten (z. B. beim Grillen oder Heimwerken), sowie Unfälle auf sonstigen
Teilen des Grundstücks wie Wohnhaus oder Garage.


Die Versicherung umfasst auch Unfälle, von denen die Mitglieder sowie
in Begleitung deren Ehepartner oder minderjährige Kinder auf örtlichen
Vereinsveranstaltungen und -versammlungen (z. B. Vortrag, Dia- Abend,
Mitgliederversammlung) betroffen werden. Mitversichert sind Unfälle auf
direktem Weg zu und von Veranstaltungen; des Weiteren sind Kinder- und
Jugendveranstaltungen und Reisen versichert.

 

RECHTSCHUTZVERSICHERUNG

Versicherungsumfang:
Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung besteht für alle
Organisationen des Bayerischen Landesverbandes (Gartenbauverein, Kreis-,
Bezirks-, Landesverband) sowie für alle Personen, die im Auftrag der Vereine
und Verbände in dieser Eigenschaft tätig werden - und darüber hinaus für
Vereinsmitglieder in nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Selbstbeteiligung
Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 EUR je Rechtsschutzfall.

Fällt nicht an in nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten, sofern sich
die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen auf eine vom Versicherer
durchgeführte Mediation beschränkt.

 


Das Produkt beinhaltet den Versicherungsschutz und damit die
Kostenübernahme für Rechtsstreitigkeiten aus vielen verschiedenen
Rechtsgebieten und Lebenssituationen:


Straf-Rechtsschutz: Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der
Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts
(gilt speziell bei fahrlässiger Körperverletzung/Tötung).


Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Verteidigung in Verfahren wegen des
Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.


Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten: Wahrnehmung rechtlicher
Interessen als Opfer bestimmter Straftaten.


Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Schadenersatz-
ansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z. B. nach §
823 BGB).


Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: Verteidigung in Disziplinar- und
Standesrechtsverfahren.


Verwaltungs-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor
deutschen Verwaltungsgerichten.


Steuer-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer-
und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und
Verwaltungsgerichten.


Immobilien-Rechtsschutz: beschränkt auf nachbarschaftsrechtliche
Streitigkeiten.


Sozial-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen
Sozialgerichten.


Mediations-Rechtsschutz: Unterstützung der freiwilligen,
außergerichtlichen Streitbeilegung.


Erweiterte Telefonberatung: vorsorgliche telefonische Erstberatung zu den
versicherten Lebensbereichen und versicherten Leistungen.


Leistungsspektrum
Der Versicherer bietet im Rahmen des Vertrages umfangreiche Leistungen
an, u. a.:
• sofortige telefonische Rechtsberatung
• qualifizierte Juristen als Ansprechpartner für Versicherte
• Vermittlung von besonders geeigneten Rechtsanwälten
• Prüfung der Kostendeckung
• vollständige sowie weitgehende Betreuung und Abwicklung des
Rechtsschutzfalles.

ENDE

 

 

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